Allgemeine Geschäftsbedingungen - Stand: 1. Februar 2023

1. Vorgespräch

Das Vorgespräch findet telefonisch oder online statt. Der beim Vorgespräch festgelegte Termin ist bindend und im Falle eines Stornos tritt Punkt 4 in Kraft. Der Berater behält sich vor, die Übernahme der Beratung abzulehnen.

2. Abschluss des Vertrages

Mit dem im Vorgespräch ermittelten Themen bietet der Tierhalter dem Berater den Abschluss eines Vertrages an. Der Vertrag bedarf keiner schriftlichen Form.

3. Geistiges Eigentum

Mit Vertragsabschluss unterwirft sich der Tierhalter unter die Geheimhaltungspflicht bezüglich aller in der Beratung angewendeten Methoden. Diese Methoden sind geistiges Eigentum der individuellen Beratung von XUNDES TRAINING.


Der Trainer behält sich alle Rechte auf gemachtes Video- und Fotomaterial vor. Die vom Trainer gemachten Videos und Fotos werden für Werbezwecke genutzt und öffentlich ins Internet und in Printmedien gestellt. Dem Teilnehmer ist das bewusst und einverstanden. 


Das ungefragte aufzeichnen und veröffentlichen von Film- und Fotomaterial durch den Teilnehmer, Zuschauer und oder deren Angehörige ist nicht erlaubt. Der Trainer erlaubt keine Aufzeichnungen und Veröffentlichungen des Trainings ohne Absprache. Auch nicht durch Überwachsungskameras. Ein Verstoß gegen das Mitfilmens des Trainings ist ein Grund für sofortige Beendigung der Einheit.

4. Terminvereinbarung

Mündlich vereinbarte Termine sind bindend. Termine, die nicht eingehalten werden können, müssen mindestens 48 Stunden vorher schriftlich abgesagt werden, da sie andernfalls in voller Höhe in Rechnung gestellt werden. Bei einem nicht antreffen des Tierhalters zum vereinbarten Termin, ist ebenfalls der gebuchte Termin zu 100% fällig. 

5. Kosten und Bezahlung

Sämtliche Kosten sind beim ersten Termin in voller Höhe zu entrichten. Kosten für Kurse werden nach Anmeldung in Rechnung gestellt und müssen sofort nach Erhalt bezahlt werden.  Bei Terminvereinbarung wird der Preis inklusive Anfahrtskosten genannt. Die Kundschaft muss sich vor der Dienstleistung über den Preis informieren und kann nicht nachträglich eine Reduktion oder Anpassung der Gebühr an Preisen anderer Trainer verlangen.


Verrechnet wird pro angefangene Stunde mit dem auf der Webseite angegebenen Preisen.  Angefangene Stunden gelten als ganze Stunden und können nicht aufgeteilt werden.

6. Teilnahmevoraussetzungen

Alle teilnehmenden Tiere müssen ausreichend mittels einer Haftpflichtversicherung versichert sein. Über Verlangen ist die diesbezügliche Versicherungspolizze vorzulegen. Sollte zum Zeitpunkt eines etwaigen Schadenereignisses die Haftpflichtversicherung keinen Schadenersatz leisten, erklärt sich der Tierhalter bereit, die Haftung für sämtliche durch ihn oder sein Tier verursachte Schäden in voller Höhe zu übernehmen. Der Tierhalter ist verpflichtet vor dem ersten Termin bzw. Beratung über aktuelle Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Tieres zu informieren.

7. Kündigung

Eine ordentliche Kündigung durch den Tierhalter nach Beginn der Beratung ist ausgeschlossen. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden auch nicht anteilig erstattet. Eine außerordentliche Kündigung durch den Tierhalter ist nur aus wichtigem Grund möglich. XUNDES TRAINING kann den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn sich der Tierhalter vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel der Veranstaltung oder andere Teilnehmer gefährdet. Ein Ersatz der Teilnahmegebühr ist dann ausgeschlossen. Bei Rücktritt nach erfolgter schriftlicher Anmeldung werden grundsätzlich keine Gebühren rückerstattet. Ein Einzel- oder Gruppentermin gilt auch bei telefonischer/mündlicher Vereinbarung und Zusage für beide Seiten als verbindlich. Eine Absage oder Verschiebung eines Termines durch die Teilnehmer muss mindestens 48 Stunden vorher erfolgen. Geschieht dies nicht oder später wird die Unterrichtsstunde in vollem Umfang angerechnet bzw. in Rechnung gestellt.

8. Haftung

XUNDES TRAINING übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch das Tier oder Halter entstehen. Eine Haftung von XUNDES TRAINING wird grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Tierhalter haftet für alle von sich, seinem Tier sowie von Begleitpersonen verursachten Schäden, auch wenn er auf Veranlassung von XUNDES TRAINING handelt. Soweit der Tierhalter durch den Berater aufgefordert wird, sein Tier von der Leine zu lösen, übernimmt der Tierhalter allein die Verantwortung hierfür. Jegliche Begleitpersonen sind durch den Tierhalter von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme am Unterricht und Benutzung des Unterrichtsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.

9. Erfolgsgarantie

Eine Erfolgsgarantie kann nicht abgegeben werden, da der Erfolg vom Tierhalter abhängt. Ziel von XUNDES TRAINING ist es, jedes Tier erfolgreich zu betreuen. XUNDES TRAINING kann jedoch nur Übungen zeigen, die anschließend vom Tierhalter zu üben sind. Um ein gemeinsames Ziel zu erreichen, wird auch vom Tierhalter 100%ige Konsequenz erwartet.

10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung eines Vertrages dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten am nächsten kommt.

11. Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung.

Gerichtsstand ist Wels.

   

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